Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsbedingungen für die Fahrausbildung bei der Fahrschule Ezgi.
Grundlagen des Vertragsverhältnisses
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Fahrausbildung und sonstige Leistungen zwischen der Fahrschule Ezgi, Inhaberin Ezgi Günes Albayrak, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, Deutschland, und ihren Fahrschülerinnen und Fahrschülern.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen der Fahrschule und dem Fahrschüler.
2. Vertragsschluss
Der Ausbildungsvertrag kommt durch die Anmeldung des Fahrschülers und die Annahme durch die Fahrschule zustande.
Bei minderjährigen Fahrschülern ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Die Fahrschule ist berechtigt, eine Anmeldung aus wichtigem Grund abzulehnen.
Fahrausbildung
3. Gegenstand der Ausbildung
Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften auszubilden.
Die Ausbildung umfasst – abhängig von der gewählten Fahrerlaubnisklasse – insbesondere theoretischen Unterricht, praktische Fahrstunden, besondere Ausbildungsfahrten sowie die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung.
Ein bestimmter Prüfungserfolg oder der Erwerb der Fahrerlaubnis innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann nicht garantiert werden.
4. Pflichten des Fahrschülers
Der Fahrschüler verpflichtet sich, aktiv und zuverlässig an der Ausbildung mitzuwirken.
- Termine pünktlich wahrnehmen
- Anweisungen der Fahrlehrer beachten
- Notwendige Unterlagen bereitstellen
- Änderungen persönlicher Daten mitteilen
- Fahrtüchtig zu Fahrstunden erscheinen
Die Teilnahme an Fahrstunden unter Einfluss von Alkohol, Drogen, berauschenden Mitteln oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können, ist ausgeschlossen.
5. Theoretischer Unterricht
Der theoretische Unterricht wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Der Fahrschüler ist selbst dafür verantwortlich, die für seine Fahrerlaubnisklasse vorgeschriebenen Unterrichtseinheiten zu absolvieren.
6. Praktische Ausbildung
Die Anzahl der erforderlichen praktischen Fahrstunden richtet sich nach dem individuellen Ausbildungsstand des Fahrschülers sowie den gesetzlichen Vorgaben.
Die Entscheidung darüber, wann der Fahrschüler die erforderliche Prüfungsreife erreicht hat, erfolgt durch den verantwortlichen Fahrlehrer unter Berücksichtigung des Ausbildungsstands und der gesetzlichen Anforderungen.
Termine, Preise und Zahlung
7. Fahrtermine und Absagen
Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Kann ein Fahrschüler einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, ist die Fahrschule so früh wie möglich zu informieren.
Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen kann die Fahrschule eine angemessene Ausfallvergütung verlangen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und der Fahrschüler die kurzfristige Absage zu vertreten hat.
Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
8. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise bzw. die dem Fahrschüler bekannt gegebenen Preise der Fahrschule.
- Grundbetrag
- Fahrstunden
- Besondere Ausbildungsfahrten
- Vorstellung zur Theorieprüfung
- Vorstellung zur praktischen Prüfung
- Vereinbarte Zusatzleistungen
Behördliche Gebühren, Prüfgebühren und sonstige Kosten externer Stellen sind nicht Bestandteil der Leistungen der Fahrschule, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9. Änderungen von Preisen
Preisänderungen während eines laufenden Vertragsverhältnisses sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zulässig. Bereits vollständig erbrachte und bezahlte Leistungen bleiben von späteren Preisänderungen unberührt.
Prüfung und Vertragsbeendigung
10. Prüfungsanmeldung
Die Anmeldung zur theoretischen oder praktischen Prüfung erfolgt erst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Fahrschule den erforderlichen Ausbildungsstand festgestellt hat.
Die Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung liegt ausschließlich bei der zuständigen Prüforganisation.
11. Ausfall von Unterricht oder Fahrstunden
Kann ein Termin aus Gründen, die von der Fahrschule zu vertreten sind, nicht stattfinden, wird grundsätzlich ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
12. Vertragsbeendigung
Der Ausbildungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bis zur Beendigung des Vertrags ordnungsgemäß erbrachte Leistungen sind entsprechend der vereinbarten Preise zu vergüten.
13. Fahrschulwechsel
Der Fahrschüler ist grundsätzlich berechtigt, die Fahrschule zu wechseln. Nach Beendigung der Ausbildung bzw. des Vertragsverhältnisses erhält der Fahrschüler die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Ausbildungsnachweise über bereits absolvierte Ausbildungsleistungen.
Haftung und Datenschutz
14. Haftung
Die Fahrschule haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit eine solche Begrenzung gesetzlich zulässig ist.
Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
15. Verhalten während der Fahrausbildung
Der Fahrschüler hat sich während der Ausbildung so zu verhalten, dass weder Personen noch Sachen gefährdet werden. Den Anweisungen des Fahrlehrers ist insbesondere während praktischer Fahrstunden unverzüglich Folge zu leisten.
16. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
17. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Sofern der Ausbildungsvertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel oder außerhalb der Geschäftsräume der Fahrschule geschlossen wird und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, steht Verbrauchern grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
Schlussbestimmungen
18. Streitbeilegung
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, werden Verbraucher über die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle sowie über die Teilnahme oder Nichtteilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren informiert.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss solcher Vorschriften, deren Abbedingung gegenüber Verbrauchern gesetzlich unzulässig ist.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Fahrschule Ezgi
Inhaberin: Ezgi Günes Albayrak
Contrescarpe 72 · 28195 Bremen · Deutschland